Der Verbund im Überblick
Quartal 2/2026 gegenüber dem Vorquartal, aus acht Bescheiden zusammengeführt.
Die wichtigste Zeile ist die letzte
Die Abschläge werden noch nach den Werten des Vorjahres bemessen, das Honorar ist seither um 3,2 Prozent gefallen. Bei unveränderter Abschlagshöhe ist im laufenden Quartal ein Saldo von 149.980 Euro aufgelaufen, im nächsten sind rund 290.000 Euro zu erwarten. Eine Anpassung der Abschläge ist bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen.
Fallwert je Betriebsstätte
Grün über, rot unter dem Median von 78,56 €. Ein Klick wählt die Betriebsstätte aus.
Vorrang hat Kategorie A
Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach Bekanntgabe, hier am 14. November 2026. Danach ist der Bescheid bestandskräftig, und ein versäumter Widerspruch kann bei Honorarbescheiden nicht nachgeholt werden. Die drei Positionen der Kategorie A betreffen die Betriebsstätten Mitte, Nord und Hafen.
Acht Betriebsstätten nebeneinander
Jeder Bescheid für sich wirkt unauffällig. Erst der Vergleich zeigt, wie weit die Standorte auseinanderliegen — und wo der Abstand nicht mit Fachgruppe oder Lage erklärbar ist.
Standortmatrix
Spaltenköpfe sortieren, eine Zeile wählt die Betriebsstätte aus.
Hochrechnung auf zwölf Monate. Der Betrag ist kein Anspruch, sondern die Differenz zum Verbundmedian. Ob sie hebbar ist, hängt von Fachgruppe, Patientenstruktur und Leistungsspektrum des Standortes ab — und genau das ist die Frage, die der Bericht aufwirft.
Was in den acht Bescheiden steht
Angabe im Bescheid gegenüber der Berechnung aus seinen Nachweisen. Filter nach Kategorie; die Betriebsstätte wählen Sie oben rechts.
Die Abschlagsdeckung erscheint in Kategorie C mit dem Saldo des laufenden Quartals, nicht mit dem kumulierten Betrag. Kategorie C wird nicht addiert mit A und B — es sind Beträge, die zurückfließen können, keine, die zufließen.
Zufluss und Risiko getrennt
Vorrang hat Kategorie A
Die Widerspruchsfrist endet am 14. November 2026. Danach ist der Bescheid bestandskräftig. Die drei Positionen der Kategorie A betreffen die Betriebsstätten Mitte, Nord und Hafen.
Ungenutztes Honorarvolumen: 347.417 €
Der größte Betrag der Auswertung ist kein Fehler. Er ist zugewiesenes Volumen, das nicht angefordert wurde — und er wird in keinem Dokument als Verlust ausgewiesen.
Die Rechnung
| Zugewiesenes Honorarvolumen aller acht Betriebsstättenaus Anlage 2 zur Honorarberechnung | 3.147.443 € |
| Angeforderter Leistungsbedarfaus Anlage 2, Spalte Leistungsanforderung | 2.800.020 € |
| Im RLV/QZV vergütete Leistungsanforderung | 89,0 % |
| Ungenutzt | 347.417 € |
Warum das niemandem auffällt
Beide Zahlen stehen im Bescheidpaket — aber je nach Kassenärztlicher Vereinigung an anderer Stelle. In Nordrhein wird die Unterschreitung als eigene Zeile mit Punktzahl und Betrag ausgewiesen, in Niedersachsen führt die Anlage 2 Zuweisung und Anforderung je Arzt nebeneinander, in Westfalen-Lippe ist die Differenz aus zwei Ziffern selbst zu bilden.
Die Information fehlt also nicht — sie ist nur nicht zugänglich. Ein Bescheidpaket umfasst regelmäßig siebzig bis hundert Seiten; die maßgebliche Anlage beginnt etwa in der Mitte.
Angestellte Ärzte sehen ihr Volumen nicht
Ein Praxisinhaber bemerkt jede nicht erbrachte oder nicht abgerechnete Leistung im eigenen Ergebnis. Ein angestellter Arzt bemerkt sie nicht: Das Gehalt ist fest, die Zuweisung kennt die Verwaltung, und niemand teilt ihm mit, wo er im Quartal steht.
Ob das Volumen nicht erbracht oder erbracht und nicht abgerechnet wurde, entscheidet über die Maßnahme — nicht darüber, ob es ein Befund ist. Aus Sicht des Trägers ist beides dasselbe Ergebnis.
Was daraus folgt
| Befundlage | Ursache | Maßnahme |
|---|---|---|
| Leistung nicht erbracht | Kapazität, Terminvergabe, Abwesenheiten, Tätigkeitsumfang unter dem genehmigten Rahmen | Auslastung und Genehmigungsumfang prüfen; gegebenenfalls Sitz neu bewerten |
| Leistung erbracht, nicht abgerechnet | Dokumentation, Ziffernkenntnis, Abrechnungsvorbereitung im Praxisverwaltungssystem | Abrechnungsprüfung vor Abgabe, Schulung, gegebenenfalls Nachforderung im laufenden Quartal |
| beides denkbar | ohne Abgleich mit dem Abrechnungsdatensatz nicht unterscheidbar | KVDT-Abgleich für die betroffene Betriebsstätte |
Der Saldo, der still aufläuft
Saldo je Quartal aus Abschlägen und beschiedenem Honorar. Das vierte Quartal ist ein Szenario mit beschleunigtem Rückgang des Honorars um fünf Prozent.
Die Prognose unterstellt einen beschleunigten Rückgang des Honorars um fünf Prozent. Sie ist keine Vorhersage, sondern ein Szenario.
Warum das in der Buchhaltung nicht auffällt
Die Abschläge fließen unverändert, die Liquidität wirkt stabil. Der Differenzbetrag steht als Forderung in den Büchern, bis der Bescheid kommt — und dann wird er zur Verbindlichkeit. Zwischen dem Quartalsende und dem Bescheid liegen rund vier Monate.
Der Antrag auf Anpassung der Abschlagshöhe ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen. Er wirkt nicht rückwirkend; jedes Quartal ohne Anpassung vergrößert den Saldo.
Maßnahmen nach Dringlichkeit
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Wie der Bericht verteilt wird
Der Bericht geht zeitgleich an Träger und Geschäftsführung. Die Geschäftsführung erhält ihn zwei Wochen vor der Vorlage im Gesellschafterkreis, mit Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Anmerkungen werden im Bericht kenntlich gemacht, nicht eingearbeitet.
Abgrenzung
Diese Auswertung ist ein Muster mit konstruierten Zahlen. Sie beschreibt keine reale Einrichtung. Die DerArztPlus AG erbringt die rechnerische und sachliche Prüfung sowie betriebswirtschaftliche Analyse- und Controllingleistungen. Ob eine Abweichung berechtigt ist und wie sie geltend zu machen wäre, bewerten wir nicht.
Die Systematik dahinter
Das Fachdokument erklärt auf fünf Seiten, woher die Größenordnungen kommen und wie der Einstieg über einen Rückblick auf vier Quartale abläuft.
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